AGB für Seminarveranstaltungen, Kurse, Einzelstunden und sonstige Veranstaltungen in der Hundeschule Jennys-Hundetraining
Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Hundeschule Jennys-Hundetraining, Hexberg. 58, 45475 Mülheim an der Ruhr im folgenden „Veranstalter“ genannt, vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung. Die dort gemachten Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Gesamtveranstaltung zu erklären. Über diese wird der/die Teilnehmer/in vor Beginn der Veranstaltung informiert.
Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, eventuell notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.
Der Veranstalter garantiert, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt und bemüht sich, mögliche Änderungen im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen.
Der Veranstalter gewährt nicht, dass der/die Teilnehmer/in die abschließende Prüfung besteht.
Abschluss des Vertrages – Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Veranstalter, die Anmeldung des/der Teilnehmers/in diesem/er schriftlich bestätigt hat. Der Veranstalter darf die Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen, bzw. dessen Beisein ist erforderlich.
Bezahlung
Die angegebenen Preise und Gebühren sind Bruttoangaben.
Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung des Verzugsschadens vor, wenn Zahlungsfristen versäumt werden. Bei Zahlungsverzug erlischt die weitere Teilnahmeberechtigung.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die gesamte Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen bis zwei Wochen vor dem ersten Seminarblock absagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Ebenso kann der Veranstalter einzelne Veranstaltungsblöcke aus organisatorischen Gründen z.B. Ausfall der Kursleitung absagen. Es wird in diesem Fall kurzfristig ein Ersatztermin organisiert.
Weiterhin kann der Veranstalter jederzeit fristlos vom Vertrag zurück treten, wenn der/die Teilnehmer/in andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.
Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per E-Mail an Jennifer Özen, Hexberg 58., 45475 Mülheim an der Ruhr zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.
Die Stornogebühren betragen:
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Dem stornierenden Teilnehmer ist der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die o.g Pauschale ist, gestattet.
Haftung
Der Veranstalter haftet für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Haftung ist auf den doppelten Teilnahmepreis beschränkt.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden, die auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer hat während der praktischen Übungen den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten, tut er dies nicht, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der jeweiligen Übung ausschließen.
Im Wiederholungsfall ist der Veranstalter berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Teilnehmergebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Teilnehmer versichert, dass der mitgebrachte Hund gesund ist und keine ansteckende Krankheit vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen und eine entsprechende Bestätigung auf Verlangen vorzuweisen.
Erfolge
Der Veranstalter ist für ausbleibende Erfolge des Teilnehmers im Umgang mit Kundenhunden nicht haftbar zu machen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Vermittlung und Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich vom Teilnehmer und seinen Kunden selbst abhängt.
Foto und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung von Foto und Filmmaterial, welches während der Ausbildungseinheiten erstellt wurde. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Urheberrechte
der in den Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen liegen ausschließlich beim Veranstalter. Den Teilnehmern ist jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Während der Covid-19 Pandemie kann es jederzeit zu einer von den Behörden vorgegebenen und vorübergehenden Schließung der Hundeschule kommen. Hier übernimmt die Hundeschule 50 Prozent des Pandemie-bedingten Ausfalls. Die ausstehenden Trainingsstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Gebühr wird nicht zurück erstattet!
Mülheim an der Ruhr, 16.12.21